Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Alle angegebenen Preise in Angeboten sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Bereitstellungskosten für Räume, Tagungstechnik u.ä. entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertrag.
  2. Die angegebene Teilnehmerzahl (Garantiezahl) für die Veranstaltung kann um höchstens 10 % über- oder unterschritten werden, sofern der Besteller der Geschäftsleitung der Gastronomiebetriebe Dantz die Über- bzw. Unterschreitung bis spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt hat. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. In diesem Fall richtet sich die Berechnung der Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
  3. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, etc.
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
  5. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Besteller/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der Fa. Gastronomiebetriebe Dantz abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung gestellt. Die Gastronomiebetriebe Dantz haften nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Gastronomiebetriebe Dantz nicht. Sachgerechte Versicherung z.B. von Einzelstücken ist ausschließlich Sache des Veranstalters/Bestellers.
  6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung der Gastronomiebetriebe Dantz angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus den Räumen der Gastronomiebetriebe Dantz zu entfernen.
  7. Stornierungsgebühr
    • nach Ablauf des Optionsdatums bis 12 Wochen vor der Veranstaltung = ohne Kosten
    • 12 Wochen bis 8 Wochen vor der Veranstaltung = 40 % des zu erwartenden Umsatzes
    • 8 Wochen bis 6 Wochen vor der Veranstaltung = 60 % des zu erwartenden Umsatzes
    • 6 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 80 % des zu erwartenden Umsatzes
    • weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung = 100 % des zu erwartenden Umsatzes
      (Sollte zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Buffet / Menüauswahl erfolgt sein, so berechnen wir das günstigste zum Zeitpunkt der Stornierung angebotene Buffet / Menü) 
  8. Die Gastronomiebetriebe Dantz haften für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  9. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar der Gastronomiebetriebe Dantz im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
  10. Sollten Störungen oder Defekte an den von der Gastronomiebetriebe Dantz zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen oder Anlagen auftreten, so wird die Gastronomiebetriebe Dantz, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller/Veranstalter obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers/Veranstalters haften die Gastronomiebetriebe Dantz nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  11. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes/der Mietsache durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, sind die Gastronomiebetriebe Dantz zum sofortigen Rücktritt berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand – nach Auffassung der Gastronomiebetriebe Dantz – mit den berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe Dantz unvereinbar sind.
  12. Die Gastronomiebetriebe Dantz sind berechtigt, auch kurzfristig aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: – höhere Gewalt oder andere von der Gastronomiebetriebe Dantz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Teilnehmer oder Zwecks, gebucht werden; – die Gastronomiebetriebe Dantz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastronomiebetriebe Dantz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gastronomiebetriebe Dantz zuzurechnen ist.
  13. Unsere Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  14. Die Gastronomiebetriebe Dantz räumt dem Besteller/Veranstalter ein Recht zum Rücktritt von dieser Auftragsbestätigung gemäß Punkt 7 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung der Gastronomiebetriebe Dantz schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für den Besteller/Veranstalter bindend.
  15. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
  16. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbestätigung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.
  18. Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Veranstalter/Besteller.
  19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig.

Gastronomiebetriebe Dantz, Geschäftsführer Henrik Dantz,
Markt 9, 04109 Leipzig, 
Tel.: 0341 / 86 16 476,  Fax: 0341 / 86 16 473

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